Die Todesstrafe ist die Hinrichtung einer Person auf Anordnung eines Gerichts. Eine solche Anordnung muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen und in einem Gerichtsverfahren verhängt worden sein. Die Bundesregierung und jede Einzelstaatsregierung hat grundsätzlich eine diesbezügliche Gesetzeskompetenz (Jurisdiction States’ rights), …
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