Die Verfassung (Constitution) untersagt im 5. Zusatzartikel dem Bund und im 14. Zusatzartikel den Bundesstaaten, einem Bürger Leben (life), Freiheit ( liberty ) oder Eigentum (property) ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu nehmen; der 14. Zusatzartikel gebietet ferner die Gleichbehandlung vor dem Gesetz (Equal …
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